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Impressum

§1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail, Internet, Eintragung in die Anwesenheitsliste) erfolgen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und Materialkosten. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

§2 Bezahlung

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages (bei der Anmeldung) zur Zahlung fällig. In besonderen Fällen kann bei der Anmeldung Ratenzahlung beantragt werden. Ein Anspruch besteht nicht. Bei Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Abbuchungen erfolgen gemäß SEPA-Verfahren.

§3 Rücktritt vom Vertrag

a) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten,

• Wenn die vorgegebene Mindestzahl von Teilnehmer*innen nicht erreicht wird,

• Wenn der*die von der vhs verpflichtete Dozent*in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.

b) Der*die Teilnehmer*in kann sich bis 4 Werktage vor Beginn oder Anmeldeschluss vom Kurs/Lehrgang abmelden. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von dem*der Teilnehmer*in eine Ersatzperson gestellt wird. Eine Abmeldung bei dem*der Dozent*in ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung; in diesen Fällen werden Kursgebühr und Materialkosten fällig.

§4 Ermäßigungen

Auf die Kursgebühr erhalten Teilnehmer*innen aus Mitgliedsgemeinden 10 % Ermäßigung, Schwerbehinderte (ab 50 %) und Inhaber von Ehrenamtskarten gegen Vorlage entsprechender Nachweise 20 %. Die Ermäßigungen gelten nicht für Kurse mit Kooperationspartnern, Kurse, die mit den Nr. 24… bis 26… beginnen, sowie Kurse, die mit * gekennzeichnet sind. Mehrfachermäßigungen sind ausgeschlossen.

§5 Kündigung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten kann mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, dann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Lehrgangsgebühr ist anteilig zu zahlen.

§6 Prüfungen/Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.

§7 Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lernmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Datenträger zur Anwendung kommen. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenzgründen nicht kopiert werden.

§8 EDV-Nutzung

Teilnehmer*innen in Kursen mit EDV-Anteilen müssen mit ihrer Unterschrift die Nutzungsvereinbarung anerkennen.

§9 VORBEHALTUNG EIGENER GEEIGNETER IT-INFRASTRUKTUR UND SOFTWARE BEI ONLINE-KURSEN

Teilnehmer*innen in Kursen des Programmbereichs „Digitale Angebote“ sind für das Vorhalten und die Gewährleistung eines Internet-Zugangs und der sonstigen zur Nutzung der Onlineangebote notwendigen technischen Einrichtungen, Software sowie entsprechender Lizenzen selber, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko verantwortlich.

§10 Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jeglicher Art ist auf folgende Fälle beschränkt:

• Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens der Volkshochschule, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Volkshochschule beruhen

• Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Volkshochschule, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Volkshochschule beruhen.

Für Diebstahl und Verlust mitgebrachter Gegenstände übernimmt die vhs keine Haftung. Die Teilnehmenden besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr.

§11 Leistungsumfang | Schriftform

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programmes. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten. Der*die Dozent*in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

§12 Kooperationsveranstaltungen

Werden Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Partnern durchgeführt, so gelten deren Geschäftsbedingungen.

§13 Hausordnung

Die Hausordnung der jeweiligen Schulungsstätten ist einzuhalten.

§14 Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nur vhs-intern gespeichert und verarbeitet. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz sind per Aushang in der vhs-Geschäftsstelle im ARBERLAND HAUS in Regen sowie unter https://www.vhs-arberland.de/datenschutzerklaerung veröffentlicht. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

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