*inkl. Skript (Übungsaufgaben)
(ab 7 Teilnehmern)
*
Die Gebühr muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich.
Die Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse und -fertigkeiten im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben. Sie können damit alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden, um damit ihre konkreten alltäglichen Bedürfnisse zu erfüllen.
*
Die Gebühr muss vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich.
*
Die Gebühr muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich
Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration, sowohl im Beruf als auch im Alltag.
*
Die Gebühr muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich
*inkl. Skript (Übungsaufgaben)
(ab 7 Teilnehmern)
*inkl. Skript (Übungsaufgaben)
(ab 7 Teilnehmern)
*
Die Gebühr muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich
*
Die Gebühr muss vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich.
Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration, sowohl im Beruf als auch im Alltag.
*
Die Gebühr muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich
*
Die Gebühr muss spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstag eingegangen sein, ansonsten ist keine Teilnahme möglich
Alphabetisierung gilt als Basisbildung. Lesen und Schreiben haben für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings haben wissenschaftliche Untersuchungen (PIAAC-Studie, leo.Level-One-Studie) gezeigt, dass Deutschland sich bei den Lese- und Schreibkompetenzen der Erwachsenen im Mittelfeld des OECD-Durchschnitts bewegt. Für Bayern wird die Zahl der Menschen mit funktionalem Analphabetismus auf rund 700.000 geschätzt. Zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen dieser Menschen gewährt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nach Maßgabe der nachstehenden Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung. Gefördert werden Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.
Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration, sowohl im Beruf als auch im Alltag. Der Integrationssprachkurs richtet sich an zugewanderte Mitbürger, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und die die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben müssen/wollen. Ziel des Kurses sind Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A2 - B1, die mit einer Prüfung nachgewiesen werden. Der Kurs ist aufgeteilt in den Deutschkurs (Grund- und Aufbaukurs, 6 Module à 100 Unterrichtsstunden) und den Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden). Der Unterricht findet von Montag bis Freitag am Vormittag oder Nachmittag statt. Der Einstieg ist entsprechend den Vorkenntnissen jederzeit möglich. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist ein sog. "Berechtigungsschein" vom Landratsamt oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gerne beraten wir persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf einen Berechtigungsschein. Kosten: Der Kurs wird weitgehend vom BAMF finanziert, pro Unterrichtsstunde ist ein Eigenbeitrag von 2,29 € zu zahlen. Dieser kann auf Antrag erlassen werden. Teilnehmer, die keinen Berechtigungsschein bekommen, können auf eigene Kosten teilnehmen, wenn ein Platz frei ist. Der Integrationssprachkurs wird gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. durch das Bundesministerium des Innern.