Dieses Seminar bietet einen verständlichen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und praktischen Grundlagen für Ihr Amt als neues Mitglied im Gemeinderat. Sie erfahren: Welche zentralen Regelungen des bayerischen Kommunalrechts für Ihre Arbeit relevant sind. Welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten Gemeinderäte haben. Wie Sitzungen ablaufen – von der Vorbereitung bis zur Beschlussfassung. Wie Ausschüsse arbeiten und wie Entscheidungen zustande kommen. Welche Fallstricke es gibt, z. B. persönliche Beteiligung oder mögliche Interessenkonflikte. Welche straf- und haftungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind. Welche Grundzüge Haushalt, Beschaffung und Satzungsrecht bestimmen. Neben den Grundlagen bleibt ausreichend Raum für Ihre individuellen Fragen aus dem Ratsalltag.
Die Geschäftsordnung für Gemeinde: - Ladung - Ablauf der Sitzungen - Tagesordnung - Anträge - Persönliche Beteiligung - Abstimmungen - Effiziente Sitzungsvorbereitung Aus dem Arbeitsalltag des Bürgermeisters: - Gemeinde visionär entwickeln - Mehrheiten für Beschlüsse besorgen - Personalführung - Öffentlichkeitsarbeit Was darf der Bürgermeister? - Rechte und Pflichten von Gemeinderatsmitgliedern /-Bürgermeister - Eigener Verfügungsrahmen - Zeitmanagement Fraktionsarbeit: - Vorbereitung der Sitzungen/ Ausschüsse - Einbringen von Themen - Einbindung der Gemeinderatsmitglieder Referent: Alois Scherer, Bürgermeister a.D.
Insbesondere mit dem „Bauturbo“ hat der Gesetzgeber neue Regelungen entwickelt, und den mit Baurecht befassten Behörden / Gemeinden völlig neue Handlungsspielräume eröffnet, bei deren Einsatz es bisher noch kaum Erfahrungen in der Praxis gibt. Unsere Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen über die Zustimmung nach 36 a BauGB entscheiden, ob der „Bauturbo“ zur Anwendung kommen kann oder nicht. Diese Entscheidung muss im Hinblick auf mögliche Bezugsfälle und Fragen der künftigen Gültigkeit von Bebauungsplänen wohl überlegt sein. Inhalte: • Grundsätzliche Erläuterungen über die baurechtlichen Grundlagen und Abläufe – Stellung der Gemeinden im baurechtlichen Verfahren • Möglichkeiten der Gemeinden über städtebauliche Satzungen Baurecht zu schaffen • Information und Diskussion über die aktuellen Änderungen des letzten Jahres und deren Auswirkungen auf die Gemeinden • Was ist der „Bauturbo“? Ziel des Seminars ist neben der Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen aus der Sicht der praktischen Anwendung. Referent: Ulrich Wagner, Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Gemeinden und Landkreise sind Schlüsselakteure im Klimaschutz. In dieser Fortbildung erhalten Gemeinde- und Kreisräte einen praxisorientierten Einblick in ihre Handlungsspielräume und lernen, wie Klimaschutzmaßnahmen vor Ort wirkungsvoll geplant und umgesetzt werden können. Neben einem kompakten Überblick zu den rechtlichen Rahmenbedingungen werden Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote vorgestellt, die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele begleiten. Das Seminar bietet: 1. Hintergrundinformationen zu Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen 2. Überblick zu relevanten rechtlichen Vorgaben 3. Informationen zu Finanzierung, Förderprogrammen und Beratungsangeboten 4. Praxisnahe Beispiele und Umsetzungsmöglichkeiten 5. Orientierung zu regionalen Akteuren und Netzwerken
- Grundsätze des Verwaltungsverfahrens, - der Verwaltungsakt (VA) als zentrales Instrument des Verwaltungshandelns, - der rechtswidrige Verwaltungsakt (Rechtswirkungen und „Korrekturmöglichkeiten“), - Aufbau eines schriftlichen Verwaltungsaktes (Bescheidtechnik), - förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (einschließlich Ausgangs- und Widerspruchsbehörde, Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit).
- Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), - Begründung des Arbeitsverhältnisses, - Grundsätze der Eingruppierung, - Urlaubsrecht (Überblick), - Entgeltzahlung im Krankheitsfall (Überblick), - Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Überblick).
Seminarinhalte: Aktuelle Neuerungen zum Tarifrecht (doppelt freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit, Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung, weitere Befreiungsmöglichkeit von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht, Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden, Erholungsurlaub). Alle relevanten Themenbereiche des Tarifrechts aus der täglichen Praxis werden behandelt. Die Teilnehmer können Fragen einbringen, diskutieren und so Rechtssicherheit erlangen.
Der Workshop vermittelt Teilnehmenden in etwa drei Stunden rechtliche, organisatorische und praktische Grundlagen zur Erstellung von KI-Richtlinien für Unternehmen und Kommunen. Er umfasst eine Einführung in KI-Grundlagen und die Notwendigkeit interner Regelungen, behandelt sensible Bereiche wie Datenschutz und Urheberrecht, stellt eine bewährte Struktur für KI-Richtlinien vor und bietet Raum zur Erarbeitung einer eigenen Richtlinie. Abschließend werden Umsetzungsschritte, Schulung der Mitarbeitenden sowie Kontrolle und Aktualisierung der Richtlinie diskutiert, um einen klaren Fahrplan für die praktische Anwendung zu schaffen
Gemeinden stehen heute vor der Herausforderung, mit begrenzten finanziellen Mitteln hohe Erwartungen an die Qualität kommunaler Leistungen zu erfüllen. Eine gut strukturierte Haushaltsplanung ist dafür entscheidend. Der traditionelle kameral geführte Haushalt bleibt dabei ein wichtiges Werkzeug, um kommunalpolitische Entscheidungen transparent zu treffen und Verwaltungsabläufe gezielt zu steuern. Im dreistündigen Seminar werden die rechtlichen und systematischen Grundlagen der kameralen Haushaltsplanung verständlich erläutert. Darauf aufbauend wird gezeigt, wie betriebswirtschaftliche Ansätze – auch ohne Einführung der Doppik – die Arbeit der Verwaltung effizienter und nachvollziehbarer machen können. Themen wie Output Orientierung, strategische Steuerung und flexible Haushaltsführung werden praxisnah vorgestellt. Anhand konkreter Beispiele wird veranschaulicht, wie eine produktorientierte Mittelbewirtschaftung oder ein budgetierter Haushaltsplan die politische Steuerung und Prioritätensetzung erleichtern.
Die Planungen unserer Städte, Märkte und Gemeinden sind eine der wichtigsten Grundlagen des Baurechts. Sie bestimmen im Rahmen Ihrer Planungshoheit über die Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes und ihrer Bebauungspläne / Satzungen. Und regeln so die bauliche Entwicklung und Gestaltung unserer Ortschaften. Das Seminar will den Teilnehmern einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zur Steuerung der örtlichen Angelegenheiten, aber auch deren Grenzen vermitteln. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen („Bauturbo“/ Änderungen des Baugesetzbuches) ermöglichen auf gemeindlicher Ebene völlig neue Instrumente einer baulichen Entwicklung zur Schaffung von Wohnraum. Inhaltsübersicht: Aktuelle Neuerungen im Baugesetzbuch (BauGB) und der Bayerischer Bauordnung (BayBO), Grundzüge des Bauplanungsrechts, Überblick Flächennutzungsplan – Bebauungsplan, Bauplanungsrechtliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung, Ablauf des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen, Städtebauliche Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, die Rolle der Gemeinden im bauaufsichtlichen Verfahren, Zulässigkeit von grenz–/grenznaher Bebauung, Verfahrensfreiheit
Das Seminar befasst sich mit der sinnvollen Arbeitsweise, den Befugnissen und den Verpflichtungen des Rechnungsprüfungsausschusses der Kommunen als gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsorgan. Kommunale Rechnungsprüfung bedeutet nicht, (nur) ein ominöses Rechenwerk, die Haushaltsrechnung, rechnerisch zu prüfen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt vielmehr bei „materialen“ Prüfungen, d. h. ob die Verwaltung „nach Recht und Gesetz“ und vor allem wirtschaftlich vertretbar arbeitet. Dazu reicht es nicht aus, dass sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses einmal im Jahr treffen, vielmehr soll sich eine wirksame Prüfung über einen längeren Zeitraum erstrecken. Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und den Verantwortlichen der Kommunalverwaltung, einschließlich des 1. Bürgermeisters, werden Hinweise zu einer wirksamen Arbeitsweise der Prüfungsorgane unter Mitwirkung der Verwaltung gegeben. Weder Gängelei der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters, noch Prüfung nach dem Motto „Augen zu, der Bürgermeister gehört unserer Fraktion an“ sollen die Tätigkeit der Prüfer bestimmen. Um eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung als Grundlage für die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu gewährleisten, ist hoher Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der Prüfer gefragt.
Personalvertretungsrecht: - Grundlagen (Rechtsgrundlagen, Geltungsbereich, Zusammensetzung), - Grundsätzliche Aufgaben des Personalrates (vertrauensvolle Zusammenarbeit, Beteiligungsrechte im Überblick), - Rechtsstellung des Personalrates einschl. besonderer Kündigungsschutz, - Geschäftsführung, - Beteiligungsrechte im Einzelnen (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung / Beratung), - Gestaltungsmöglichkeiten der Personalratsarbeit mit Praxistipps. Tarifrecht (wichtigste beteiligungspflichtige Angelegenheiten): - Begründung des Arbeitsverhältnisses (Einstellungszuständigkeit, Anwendbarkeit des Tarifvertrages, befristete und unbefristete Arbeitsverträge, Form von Arbeitsverträgen, Nebenabreden, Probezeit), - Grundsätze der Eingruppierung (Tarifautomatik, Tabellenentgelt, Stufen, Höhergruppierung, Entgeltordnung zum TVöD, Entgeltordnung Handwerk Bayern), - Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Überblick, ordentliche und außerordentliche Kündigung). Sonstige für den Personalrat wichtige tarifrechtliche Themen: - Grundzüge der Entgeltzahlung im Krankheitsfall, - Urlaubsrecht, - neue freiwillige Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, - Umwandlung von Teilen der Jahressonderzahlung in freie Tage (neu).