

Die Ausbildung zum:r Pflegehelfer:in erleichtert den beruflichen Einstieg in den Pflegebereich. Sie stellt die Mindestvoraussetzung gemäß SGB XI zur Tätigkeit in einer Sozialstation, der häuslichen Pflege oder anderen Pflegeeinrichtungen dar. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Der Lehrgang beinhaltet auch die „Qualifizierung zum Pflegehilfsdienst“. • Alten- und Krankenpflege • Krankheitslehre, Umgang mit Arzneimitteln • Hauswirtschaft und Ernährungslehre • Gesprächsführung, Soziologie • Pflegeversicherung, Sozialhilferecht, Betreuungsrecht • Aktivierung und Betreuung von Heimbewohnern, im Besonderen Demenzerkrankte • EDV In Kooperation mit dem BRK, Kreisverband Regen.
Das Leben dieser Menschen ist durch vielfältige Verlusterlebnisse geprägt, deshalb ist es besonders wichtig, im Rahmen der Erinnerungspflege Ressourcen aufzuspüren und das Selbstwertgefühl zu stärken. Biografiearbeit hilft dabei eine Lebensbilanz zu ziehen und die Gegenwart zu bewältigen. In dieser Fortbildung erhalten die Teilnehmenden Einblicke in verschiedene Methoden der Biografiearbeit, entdecken Zugangsmöglichkeiten zur Erlebenswelt demenzkranker Menschen und kognitiv beeinträchtigter Menschen und erhalten Anregungen, um die Schatzkisten der Erinnerungen zu öffnen. Weitere Inhalte: - Zielsetzung, Risiken der Biografiearbeit - biografische Kommunikation - Erleben einer Zeitreise - Einsatzideen für einen "Koffer der Erinnerungen" - Arbeit mit einer Fotokiste - Gestaltungsmöglichkeit eines Lebensbuches - kreative Spielideen - musikalische Biografiearbeit mit Musik, Liedern und Tänzen im Sitzen Diese Fortbildung erfüllt die Anforderungen der Qualifizierungsrichtlinie für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen gem. §§ 43b, 53c SGB XI. Diese Richtlinie schreibt eine jährliche Wissensvertiefung und Reflexion des eigenen Arbeitsbereichs vor (mindestens 16 Unterrichtsstunden). Voraussetzungen: Betreuungsassistent:in Aufbaukurs / Weiterbildung Betreuungsarbeit im Bereich Pflege & Soziales nach den Richtlinien nach §§ 43b, 53c SGB XI Dieses Thema ist auch für Mitarbeiter:innen in der Behindertenhilfe, Angehörige und Ehrenamtliche geeignet. Tipp: Die Veranstaltung kann auch mit Übernachtung im ARBERLAND Tagungshaus gebucht werden.
* inkl. Lernmittel und Verpflegung
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen im Rahmen der jährlichen MDK-Qualitätsprüfung nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Maßnahmen der Ersten Hilfe geschult und fortgebildet werden. Dieses Seminar richtet sich an alle in der Pflege beschäftigten Mitarbeiter:innen. Inhalte: • Allgemeines Vorgehen im Notfall und Notruf und Auffinden einer bewusstlosen Person • Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einblick in die Frühdefibrillation (AED) • Kreislaufbedingte Notfälle z.B. Herzinfarkt und Schlaganfall und Verletzungen am Bewegungsapparat In Kooperation mit dem BRK-Kreisverband Regen.
Um den zunehmend problematischen hygienischen Fragestellungen in den verschiedenen Formen von Pflege-/Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen für junge, alte, kranke, behinderte, pflegebedürftige Menschen zu entsprechen, ist die Etablierung von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen mit qualifizierter Weiterbildung notwendig.
Ersthelfer:in kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1): • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer:in • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten... ... in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, ... in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer:in je Kindergruppe • in Hochschulen 10% der Beschäftigten Die Ausbildung zum:r Ersthelfer:in besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer:in zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Diese Fortbildung erfüllt die Anforderungen der Qualifizierungsrichtlinie für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen gem. §§ 43b, 53c SGB XI. Diese Richtlinie schreibt eine jährliche Wissensvertiefung und Reflexion des eigenen Arbeitsbereichs vor (mindestens 16 Unterrichtsstunden). Voraussetzungen: Betreuungsassistent:in Aufbaukurs / Weiterbildung Betreuungsarbeit im Bereich Pflege & Soziales nach den Richtlinien nach §§ 43b, 53c SGB XI Dieses Thema ist auch für Mitarbeiter:innen in der Behindertenhilfe, Angehörige und Ehrenamtliche geeignet.
Unsere Tipps für Sie: – Ausbildung zum:r Pflegehelfer:in inkl. Aufbaukurs / Weiterbildung Betreuungsarbeit nach §§43b, 53c, SGB XI – Aufbaukurs / Weiterbildung Betreuungsarbeit nach §§43b, 53c, SGB XI – Jährliche Fortbildung für Betreuungsassistent:innen – Hygienebeauftragte:r in Pflegeeinrichtungen – Fortbildung: Kommunikation mit Angehörigen – Fortbildung: Begleitung am Lebensende &vieles mehr auf Anfrage! Aktuelle Kurstermine finden Sie im Bereich Beruf & Karriere unter Gesundheit, Pflege & Soziales. Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot an.
In Kooperation mit dem BRK, Kreisverband Regen. Lehrinhalte: # Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen (Wahrnehmen, Verstehen, Handeln) # Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfs- und pflegebedürftiger Menschen) # Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten # Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Alters-(Demenz)Erkrankungen # Bewegung für Menschen mit Alterserkrankungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen # Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Pflegebeteiligten, z. B. Pflegekräfte, Angehörige und ehrenamtlich Engagierte # Motivation, Betreuung und Begleitung für Alltagsaktivitäten (Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der Betreuungskräfte) Zugangsvoraussetzungen: Basisqualifikation im Pflegebereich mindestens "Pflegehilfsdienst" einschließlich Pflegepraktikum (mind. 80 Std.) oder eine Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf mit mindestens 3-jähriger Pflegeerfahrung sowie soziale Kompetenz, Fähigkeit zur Kommunikation, Phantasie, Kreativität, Flexibilität, eine gute Beobachtungs- und Wahrnehmungsgabe, Einfühlvermögen in Kranke, psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion, spielerische Begabung, Empathiefähigkeit, Zuverlässigkeit.