Der Lehrgang vermittelt grundlegende Fachkenntnisse in den Bereichen Fahrzeugaufbereitung, Maschinenbedienung und Lagerlogistik einschließlich Ausbildung zum Gabelstaplerführer.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Mindestalter: 18 Jahre.
Die Qualifizierung erfolgt nach DGUV V1, DGUV V52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003 und BGR 500. Vermittelt werden grundlegende Anforderungen an das sichere Führen von Baumaschinen sowie notwendige Kenntnisse zur Befähigung im Unternehmen. Voraussetzungen: Grundkenntnisse Deutsch, Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Unterweisung und innerbetriebliche Beauftragung.
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV G 309-003, DGUV V1, DGUV V52 und DGUV R 109-017. Sie umfasst eine allgemeine theoretische Schulung zu rechtlichen und technischen Grundlagen sowie eine praktische Einheit zur sicheren Kranbedienung. In der betrieblichen Ausbildung werden Betriebsanleitung und Betriebsanweisung behandelt. Die im DGUV-Grundsatz festgelegten Ausbildungszeiten nach Kranbauarten dienen als Richtwert.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Mindestalter: 18 Jahre.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch und Mindestalter 18 Jahre
Sie möchten sich beruflich neu orientieren oder den nächsten Karriereschritt in der Industrie machen? Mit der Umschulung zum/r Maschinen- und Anlagenführer/in (IHK) mit Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik erwerben Sie in nur 16 Monaten einen bundesweit anerkannten Berufsabschluss – praxisnah, zukunftssicher und mit besten Beschäftigungschancen. Maschinen- und Anlagenführer/innen werden in nahezu allen industriellen Produktionsbereichen gesucht. Sie richten Produktionsanlagen ein, nehmen Maschinen in Betrieb, überwachen Fertigungsprozesse, steuern den Materialfluss und sorgen durch Wartung und Qualitätskontrollen für einen reibungslosen Produktionsablauf. Praxisnah lernen – direkt im Betrieb Ein besonderer Schwerpunkt der Umschulung liegt auf der praktischen Ausbildung. In zwei betrieblichen Lernphasen (insgesamt 696 Stunden) wenden Sie Ihr Wissen direkt im Unternehmen an, sammeln wertvolle Berufserfahrung und bereiten sich optimal auf den Berufsalltag vor. Auch der praktische Teil der IHK-Abschlussprüfung findet im Betrieb statt. Förderung Für Arbeitssuchende Die Umschulung ist förderfähig über einen Bildungsgutschein. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer zuständigen Ansprechperson von Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Förderung für Beschäftigte Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung über die Agentur für Arbeit erhalten – beispielsweise im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes. Gerade für Unternehmen bietet dies eine attraktive Möglichkeit, ungelernte oder angelernte Mitarbeitende innerhalb von nur 16 Monaten zu anerkannten Fachkräften weiterzuqualifizieren. Informationsveranstaltungen Lernen Sie die Umschulung unverbindlich kennen: Donnerstag, 19. November 2026 | 14:00 Uhr Donnerstag, 18. Februar 2027 | 16:00 Uhr Veranstaltungsort: ARBERLAND HAUS Amtsgerichtstraße 6–8 94209 Regen
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV G 309-003, DGUV V1, DGUV V52 und DGUV R 109-017. Sie umfasst eine allgemeine theoretische Schulung zu rechtlichen und technischen Grundlagen sowie eine praktische Einheit zur sicheren Kranbedienung. In der betrieblichen Ausbildung werden Betriebsanleitung und Betriebsanweisung behandelt. Die im DGUV-Grundsatz festgelegten Ausbildungszeiten nach Kranbauarten dienen als Richtwert. Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch und Mindestalter 18 Jahre
Die Qualifizierung erfolgt nach DGUV V1, DGUV V52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003 und BGR 500. Vermittelt werden grundlegende Anforderungen an das sichere Führen von Baumaschinen sowie notwendige Kenntnisse zur Befähigung im Unternehmen. Voraussetzungen: Grundkenntnisse Deutsch, Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Unterweisung und innerbetriebliche Beauftragung.