Kursnummer | 1108 |
Periode | 202 |
Dozentin |
Elke Nicole Kestler
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Datum | Mittwoch, 03.02.2021 19:00–20:30 Uhr |
Bitte mitbringen | Voraussetzungen: E-Mail-Adresse, PC oder mobiles Endgerät, Browser (Firefox/Chrome) |
Gebühr | 10,00 EUR * |
Ort |
vhs.cloud - Online-Kursraum |
Aktuell leben in Deutschland mehr als 40 % aller Familien als Patchwork-Familie. Gesetzlichen Regelungen zu Vorsorge und der Erbfolge liegen jedoch ein traditionelles Familienbild zu Grunde, welches von lebenslanger Ehe mit gemeinsamen Kindern ausgeht. Die heutige Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Möchte man diejenigen Familienmitglieder erbrechtlich bedenken, welche man selbst als zur Familie angehörig ansieht, zu denen jedoch kein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis besteht, muss aktiv ein Testament errichtet werden. Da Stiefkinder kein gesetzliches Erbrecht haben, sollten Sie Ungleichbehandlungen zuvorkommen. Wie die zur Familie gehörenden Personen bedacht werden, andererseits aber auch die Ansprüche unliebsamer Personen ausgeschlossen oder zumindest rechtskonform geschmälert werden können, vermittelt Fachanwältin für Erbrecht Elke Kestler in diesem Vortrag.