Als Mandatsträger haben Sie eine wichtige Aufgabe übernommen, um einerseits den Bürgerwillen zu vertreten, andererseits konkret in Ihrer Gemeinde/-Ihrer Stadt/ -Ihrem Landkreis mitzugestalten. Welche Befugnisse obliegen Ihnen und was darf der Bürgermeister? Fragen nach Zuständigkeitsgrenzen, Ladung, Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Niederschriften etc. rund um den Geschäftsgang in Gemeinderats- und Ausschusssitzungen werden besprochen. Dabei werden auch Gestaltungsmöglichkeiten erörtert und aktuelle Rechtsentwicklungen dargestellt. Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung
Der Vollzug des Vergaberechts bereitet in der Praxis vielfach Probleme. Die Ausgaben für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen haben einen erheblichen Anteil am kommunalen Haushalt. Fehler im Beschaffungswesen können zu finanziellen Nachteilen für die Kommunen und die verantwortlichen Bediensteten bis hin zur Haftung führen. Dies gilt insbesondere, wenn staatliche Fördermittel zur Finanzierung kommunaler Ausgaben eingesetzt werden, wie derzeit aktuelle Fälle z. B. im Landkreis Schwandorf zeigen. Der Verwaltung obliegt es die Vergabeverfahren für die Entscheidungsträger (1 Bürgermeister Gemeinderat, Kreistag) formell richtig, wirtschaftlich vertretbar und in Übereinstimmungen mit den in Bayern und der EU gültigen Vorschriften vorzubereiten und durchzuführen. Dazu werden Sie im Seminar mit den in Bayern geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und den (amtlichen) Vordrucken und Richtlinien (Vergabehandbücher) vertraut gemacht. Im Vordergrund steht die praktische Anwendung der Vorschriften und Vordrucke. Breiten Raum nehmen Vergabemängel und ihre erheblichen finanziellen Folgen für die Kommune z. B. bei Zuwendungen ein. Am Ende des Seminars sollten Sie die für das öffentliche Auftragswesen maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften kennen und anwenden können. Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.
* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen
Ein beträchtlicher Anteil kommunaler Ausgaben wird vom Land bzw. vom Bund in Form von Zuschüssen bzw. Förderleistungen, rechtlich handelt es sich hier um Zuwendungen, (mit-) finanziert. Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust. In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln. Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten. Schwerpunkte • Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung) • Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune • Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen • Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung • „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts). • Widerruf und Rücknahme der Zuwendung Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.
* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen
Inhalt: - Wesentliche Wahlrechtliche Regelungen - Änderungen zur Kommunalwahl 2020 - Wahlorgane - Datenschutz-Grundverordnung - Wahlrecht - Rechtstellungen - Aufstellungsversammlung - Wahlvorschlagsrecht - Einreichung von Wahlvorschlägen - Voraussetzungen Wahlrecht - Ausübung Stimmrecht - Wählerverzeichnis - Wahlscheinanträge - Abschluss Wählerverzeichnis - Ermittlung Abstimmungsergebnis - Grundsätze bei Stimmenauswertung - Bekanntmachungen - Kostenerstattung
* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen
Inhalte: Einführung • Rechtsgrundlagen • Aufgaben der Vermögensbuchführung • Inventurrichtlinie Erstbewertung • Ermittlung Anschaffungs- und Herstellungskosten • Ersatzwertverfahren nach BewertR • Kaufpreisaufteilungen (insbes. bei Immobilien) • Erfassung von Zuschüssen und Beiträgen (Sonderposten) Folgebewertung • planmäßige Abschreibungen • außerplanmäßige Abschreibungen • Änderung der Nutzungsdauer • Festwertmethode • Verbrauchsfolgeverfahren Inventur • Inventurtermine • Inventurmethoden • Inventurrahmenplan (Sach-, Zeit- und Personalplan) Sonstiges • Anlagenspiegel
* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen