Kurse nach Themen


Modul 2 fokussiert sich auf die Umsetzung in der praktischen pädagogischen Arbeit und den Weg zu einer professionellen Haltung. Die Inhalte des Moduls werden mit unterschiedlichen Praxisbeispielen erarbeitet und in der Tätigkeit als Assistenzkraft in Kitas parallel umgesetzt, reflektiert und gemeinsam besprochen. Daher wird ab Modul 2 eine begleitende praktische Tätigkeit z.B. als Assistenzkraft dringend empfohlen. Mit Aufnahme der Qualifizierung im Modul 2 können die Teilnehmenden als Assistenzkräfte in Kitas angestellt werden. Weg zur pädagogischen Professionalität in der neuen Rolle als Assistenzkraft in Kitas: • Bedürfnisse von Kindern erkennen und feinfühlig darauf eingehen • Blick in den BayBEP – Basiskompetenzen von Kindern • Bildungspartnerschaft mit Eltern in Alltagssituationen (Tür- und Angelgespräche, Übergänge) • Teamfähigkeit entwickeln und Konfliktlösekompetenzen stärken • Kinder beobachten und Schlüsse für die eigene pädagogische Arbeit ziehen können • Reflexion der eigenen Kompetenzen und Haltung Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Nachfolgende Methoden werden hierfür genutzt: Kurzvorträge, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen, Rollenspiele Weitere Infos sowie die Zugangsvoraussetzungen findest du unter: https://www.kita-fachkraefte.bayern/kurse/
Nach DGUV V1+52, DGUV R100-500, DGUV G309-003, BGR 500 Baumaschinenführer müssenfür die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfter Baumaschinenführer" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Voraussetzungen: • Vollendung 18. Lebensjahr • Körperliche und geistige Eignung • Unterweisung im Führen der Baumaschine • Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber • Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe
Nach DGUV V1+52, DGUV R100-500, DGUV G309-003, BGR 500 Der:die Baumaschinenführer:in muss für die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfte:r Baumaschinenführer:in" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Voraussetzungen: • Vollendung 18. Lebensjahr • Körperliche und geistige Eignung • Unterweisung im Führen der Baumaschine • Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber • Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe
Die Teilnehmer üben und trainieren berufliche Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Handwerk und Technik. Dabei sollen vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert und ausgebaut werden. Der Unterricht ist durchweg handlungsorientiert gestaltet und orientiert sich an tatsächlichen Gegebenheiten in Betrieben. Die Teilnehmenden lernen, ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und diese in Bezug auf den Arbeitsalltag in Deutschland realistisch einzuordnen und damit den Anforderungen als Arbeitnehmer gerecht zu werden.
Dienstreisen ins Ausland, internationale Videokonferenzen und Kundenschulungen auf Englisch gehören zunehmend zum Arbeitsalltag im technischen Bereich. Der Lehrgang vermittelt einen technischen Grundwortschatz anhand von berufstypischen Situationen in Bereichen wie "information technology" und "mechanical engineering".
Ziel des Einzeltrainings ist es, den Teilnehmenden nach Durchlauf eines Beratungsabschnitts ein geeignetes Rüstzeug für eine Arbeitsaufnahme oder Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierung mitzugeben.