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Seminar Baurecht – aktuelle Neuerungen des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung
Information und Diskussion über die aktuellen Änderungen des letzten Jahres
Insbesondere mit dem „Bauturbo“ hat der Gesetzgeber neue Regelungen entwickelt, und den mit Baurecht befassten Behörden / Gemeinden völlig neue Handlungsspielräume eröffnet, bei deren Einsatz es bisher noch kaum Erfahrungen in der Praxis gibt.
Unsere Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen über die Zustimmung nach 36 a BauGB entscheiden, ob der Bauturbo zur Anwendung kommen kann oder nicht. Diese Entscheidung muss im Hinblick auf mögliche Bezugsfälle und Fragen der künftigen Gültigkeit von Bebauungsplänen wohl überlegt sein.
Ziel des Seminars ist neben der Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen aus der Sicht der praktischen Anwendung.
Referent: Ulrich Wagner, Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Unsere Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen über die Zustimmung nach 36 a BauGB entscheiden, ob der Bauturbo zur Anwendung kommen kann oder nicht. Diese Entscheidung muss im Hinblick auf mögliche Bezugsfälle und Fragen der künftigen Gültigkeit von Bebauungsplänen wohl überlegt sein.
Ziel des Seminars ist neben der Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen aus der Sicht der praktischen Anwendung.
Referent: Ulrich Wagner, Sachgebietsleiter Bauverwaltung
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Seminar Baurecht – aktuelle Neuerungen des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung
Information und Diskussion über die aktuellen Änderungen des letzten Jahres
Insbesondere mit dem „Bauturbo“ hat der Gesetzgeber neue Regelungen entwickelt, und den mit Baurecht befassten Behörden / Gemeinden völlig neue Handlungsspielräume eröffnet, bei deren Einsatz es bisher noch kaum Erfahrungen in der Praxis gibt.
Unsere Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen über die Zustimmung nach 36 a BauGB entscheiden, ob der Bauturbo zur Anwendung kommen kann oder nicht. Diese Entscheidung muss im Hinblick auf mögliche Bezugsfälle und Fragen der künftigen Gültigkeit von Bebauungsplänen wohl überlegt sein.
Ziel des Seminars ist neben der Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen aus der Sicht der praktischen Anwendung.
Referent: Ulrich Wagner, Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Unsere Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen über die Zustimmung nach 36 a BauGB entscheiden, ob der Bauturbo zur Anwendung kommen kann oder nicht. Diese Entscheidung muss im Hinblick auf mögliche Bezugsfälle und Fragen der künftigen Gültigkeit von Bebauungsplänen wohl überlegt sein.
Ziel des Seminars ist neben der Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen aus der Sicht der praktischen Anwendung.
Referent: Ulrich Wagner, Sachgebietsleiter Bauverwaltung
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Gebühr125,00 €
* incl. Tagungsgetränke
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Kursnummer: 94516
Periode 261 -
StartDo. 07.05.2026
09:00 UhrEndeDo. 07.05.2026
12:00 Uhr - Geschäftsstelle: Regen
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ARBERLAND Haus
Amtsgerichtstr. 6 - 8
94209 Regen
Tagungsraum Arber
Dozent*in:
Ulrich Wagner