Die Qualifizierung erfolgt nach DGUV V1, DGUV V52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003 und BGR 500. Vermittelt werden grundlegende Anforderungen an das sichere Führen von Baumaschinen sowie notwendige Kenntnisse zur Befähigung im Unternehmen. Voraussetzungen: Grundkenntnisse Deutsch, Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Unterweisung und innerbetriebliche Beauftragung.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Mindestalter: 18 Jahre.
In diesem praxisorientierten Zweitageskurs erhalten die Teilnehmenden einen direkten Einstieg in die Welt der industriellen Robotik. Vermittelt werden der grundlegende Aufbau sowie die Basisprogrammierung eines Sechsachs-Industrieroboters, wie er in modernen Fertigungsanlagen eingesetzt wird. Für die praktische Arbeit steht ein Robotermodell mit Schulungszelle und entsprechender Software (z. B. FANUC) zur Verfügung. Schritt für Schritt lernen die Teilnehmenden, wie Industrieroboter funktionieren, sicher bedient werden und wie einfache Bewegungsprogramme erstellt werden. Darüber hinaus werden Grundlagen der Positionsprogrammierung sowie typische Automatisierungsabläufe praxisnah erläutert. Der Kurs richtet sich an technikinteressierte Einsteigerinnen und Einsteiger, Berufsumsteiger, Ausbilder sowie Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden einen praxisnahen Zugang zur industriellen Robotik ermöglichen oder das Potenzial moderner Robotik kennenlernen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV G 309-003, DGUV V1, DGUV V52 und DGUV R 109-017. Sie umfasst eine allgemeine theoretische Schulung zu rechtlichen und technischen Grundlagen sowie eine praktische Einheit zur sicheren Kranbedienung. In der betrieblichen Ausbildung werden Betriebsanleitung und Betriebsanweisung behandelt. Die im DGUV-Grundsatz festgelegten Ausbildungszeiten nach Kranbauarten dienen als Richtwert.
Die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung industrieller Prozesse stellt neue Anforderungen an technische Ausbildungsberufe. Diese Schulung vermittelt praxisnah grundlegende Automatisierungsinhalte im Sinne der jeweiligen Ausbildungsordnung und ergänzt die betriebliche Ausbildung gezielt um moderne Technologien und Anwendungen. Die Teilnehmenden lernen den Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung automatisierter Systeme kennen. Durch die Verbindung von theoretischen Grundlagen und intensiven Praxisübungen wird ein Verständnis für moderne Fertigungs- und Steuerungsprozesse geschaffen. Mögliche Inhalte sind unter anderem: - Grundlagen der Industrierobotik - Bedienung und Programmierung von Robotersystemen - CAD und 3D-Konstruktion - Automatisierte Fertigungsabläufe Die Schulungsinhalte werden individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens sowie auf die eingesetzten Maschinen und Systeme abgestimmt. Ziel ist es, beispielsweise Auszubildende frühzeitig auf die Anforderungen moderner Produktions- und Automatisierungsprozesse vorzubereiten und ihre Handlungskompetenz im technischen Umfeld zu stärken. Um eine intensive Betreuung und individuelles Arbeiten zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 4 Teilnehmende begrenzt. Dadurch bleibt ausreichend Raum für Fragen, praktische Übungen und persönlichen Austausch.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch und Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV G 309-003, DGUV V1, DGUV V52 und DGUV R 109-017. Sie umfasst eine allgemeine theoretische Schulung zu rechtlichen und technischen Grundlagen sowie eine praktische Einheit zur sicheren Kranbedienung. In der betrieblichen Ausbildung werden Betriebsanleitung und Betriebsanweisung behandelt. Die im DGUV-Grundsatz festgelegten Ausbildungszeiten nach Kranbauarten dienen als Richtwert. Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch und Mindestalter 18 Jahre
Die Qualifizierung erfolgt nach DGUV V1, DGUV V52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003 und BGR 500. Vermittelt werden grundlegende Anforderungen an das sichere Führen von Baumaschinen sowie notwendige Kenntnisse zur Befähigung im Unternehmen. Voraussetzungen: Grundkenntnisse Deutsch, Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Unterweisung und innerbetriebliche Beauftragung.