Skip to main content

Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
In Zusammenarbeit mit der Fa. ASID

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind die Absoventen in der Lage diese Prüfungen eigenständig durchzuführen. Es wird praxisorientiert auf die Aufgaben einer befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten vorbereitet.

Durch den regelmäßigen oder unsachgemäßen Gebrauch können Leitern und Tritte verschleißen, oder beschädigt werden, was bei der Verwendung zu Unfällen am Arbeitsplatz führen kann. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung besteht deshalb die Pflicht, betrieblich verwendete Leitern und Tritte einer regelmäßigen Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. An der Leiter wird eine Prüfplakette angebracht, welche die nächste Prüfung anzeigt.

Durch die Benennung zur „Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten“ werden die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllt.

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen.

Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
In Zusammenarbeit mit der Fa. ASID

Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind die Absoventen in der Lage diese Prüfungen eigenständig durchzuführen. Es wird praxisorientiert auf die Aufgaben einer befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten vorbereitet.

Durch den regelmäßigen oder unsachgemäßen Gebrauch können Leitern und Tritte verschleißen, oder beschädigt werden, was bei der Verwendung zu Unfällen am Arbeitsplatz führen kann. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung besteht deshalb die Pflicht, betrieblich verwendete Leitern und Tritte einer regelmäßigen Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. An der Leiter wird eine Prüfplakette angebracht, welche die nächste Prüfung anzeigt.

Durch die Benennung zur „Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten“ werden die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllt.

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen.
05.07.25 20:21:57