Wagner, Ulrich
Insbesondere mit dem „Bauturbo“ hat der Gesetzgeber neue Regelungen entwickelt, und den mit Baurecht befassten Behörden / Gemeinden völlig neue Handlungsspielräume eröffnet, bei deren Einsatz es bisher noch kaum Erfahrungen in der Praxis gibt. Unsere Gemeinden spielen dabei eine zentrale Rolle und müssen über die Zustimmung nach 36 a BauGB entscheiden, ob der „Bauturbo“ zur Anwendung kommen kann oder nicht. Diese Entscheidung muss im Hinblick auf mögliche Bezugsfälle und Fragen der künftigen Gültigkeit von Bebauungsplänen wohl überlegt sein. Inhalte: • Grundsätzliche Erläuterungen über die baurechtlichen Grundlagen und Abläufe – Stellung der Gemeinden im baurechtlichen Verfahren • Möglichkeiten der Gemeinden über städtebauliche Satzungen Baurecht zu schaffen • Information und Diskussion über die aktuellen Änderungen des letzten Jahres und deren Auswirkungen auf die Gemeinden • Was ist der „Bauturbo“? Ziel des Seminars ist neben der Information über die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen aus der Sicht der praktischen Anwendung. Referent: Ulrich Wagner, Sachgebietsleiter Bauverwaltung