Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Mindestalter: 18 Jahre.
Die Qualifizierung erfolgt nach DGUV V1, DGUV V52, DGUV R 100-500, DGUV G 309-003 und BGR 500. Vermittelt werden grundlegende Anforderungen an das sichere Führen von Baumaschinen sowie notwendige Kenntnisse zur Befähigung im Unternehmen. Voraussetzungen: Grundkenntnisse Deutsch, Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Unterweisung und innerbetriebliche Beauftragung.
Die Ausbildung vermittelt die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV V1, DGUV V68 und DGUV 308-001. Inhalte sind rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Technik, Standsicherheit, Betrieb, Prüfung, Lastaufnahme und Verkehrswege. Der praktische Teil umfasst Fahr- und Stapelübungen. Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch und Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV G 309-003, DGUV V1, DGUV V52 und DGUV R 109-017. Sie umfasst eine allgemeine theoretische Schulung zu rechtlichen und technischen Grundlagen sowie eine praktische Einheit zur sicheren Kranbedienung. In der betrieblichen Ausbildung werden Betriebsanleitung und Betriebsanweisung behandelt. Die im DGUV-Grundsatz festgelegten Ausbildungszeiten nach Kranbauarten dienen als Richtwert. Voraussetzung: Grundkenntnisse Deutsch und Mindestalter 18 Jahre