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Ausbildung zum Baumaschinenführer

Nach DGUV V1+52, DGUV R100-500, DGUV G309-003, BGR 500
Baumaschinenführer müssenfür die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfter Baumaschinenführer" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Voraussetzungen:
• Vollendung 18. Lebensjahr
• Körperliche und geistige Eignung
• Unterweisung im Führen der Baumaschine
• Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber
• Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

Ausbildung zum Baumaschinenführer

Nach DGUV V1+52, DGUV R100-500, DGUV G309-003, BGR 500
Baumaschinenführer müssenfür die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfter Baumaschinenführer" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Voraussetzungen:
• Vollendung 18. Lebensjahr
• Körperliche und geistige Eignung
• Unterweisung im Führen der Baumaschine
• Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber
• Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

17.03.25 21:31:08