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Ausbildung zum/r Baumaschinenführer/in

Nach DGUV V1+52, DGUV R100-500, DGUV G309-003, BGR 500
Der:die Baumaschinenführer:in muss für die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfte/r Baumaschinenführer/in" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Voraussetzungen:
• Vollendung 18. Lebensjahr
• Körperliche und geistige Eignung
• Unterweisung im Führen der Baumaschine
• Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber
• Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

Ausbildung zum/r Baumaschinenführer/in

Nach DGUV V1+52, DGUV R100-500, DGUV G309-003, BGR 500
Der:die Baumaschinenführer:in muss für die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfte/r Baumaschinenführer/in" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Voraussetzungen:
• Vollendung 18. Lebensjahr
• Körperliche und geistige Eignung
• Unterweisung im Führen der Baumaschine
• Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber
• Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

13.01.25 00:33:48