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Alphabetisierungskurs – ALPHA+
Besser lesen und schreiben

Alphabetisierung gilt als Basisbildung. Lesen und Schreiben haben für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings haben wissenschaftliche Untersuchungen (PIAAC-Studie, leo.Level-One-Studie) gezeigt, dass Deutschland sich bei den Lese- und Schreibkompetenzen der Erwachsenen im Mittelfeld des OECD-Durchschnitts bewegt. Für Bayern wird die Zahl der Menschen mit funktionalem Analphabetismus auf rund 700.000 geschätzt. Zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen dieser Menschen gewährt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nach Maßgabe der nachstehenden Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung. Gefördert werden Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.

Alphabetisierungskurs – ALPHA+
Besser lesen und schreiben

Alphabetisierung gilt als Basisbildung. Lesen und Schreiben haben für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings haben wissenschaftliche Untersuchungen (PIAAC-Studie, leo.Level-One-Studie) gezeigt, dass Deutschland sich bei den Lese- und Schreibkompetenzen der Erwachsenen im Mittelfeld des OECD-Durchschnitts bewegt. Für Bayern wird die Zahl der Menschen mit funktionalem Analphabetismus auf rund 700.000 geschätzt. Zur Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenzen dieser Menschen gewährt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nach Maßgabe der nachstehenden Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung. Gefördert werden Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.
28.04.24 00:59:27