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Hubarbeitsbühnen-Führerschein

Nach DGUV V1+3, DGUV R100-500, DGUV G308-009
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung, Verhaltensbezogener Teil
An das selbständige Bedienen einer fahrbaren Hubarbeitsbühne werden folgende Bedingungen geknüpft:
• Vollendung 18. Lebensjahr + G41 Höhentauglichkeit
• Unterweisung in der Bedienung der entsprechenden Hubarbeitsbühne / Teleskop / Scherenbühne

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

Hubarbeitsbühnen-Führerschein

Nach DGUV V1+3, DGUV R100-500, DGUV G308-009
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung, Verhaltensbezogener Teil
An das selbständige Bedienen einer fahrbaren Hubarbeitsbühne werden folgende Bedingungen geknüpft:
• Vollendung 18. Lebensjahr + G41 Höhentauglichkeit
• Unterweisung in der Bedienung der entsprechenden Hubarbeitsbühne / Teleskop / Scherenbühne

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

  • Gebühr
    250,00 €

    *

  • Kursnummer: 26624
    Periode 241
  • 1 Schulungstag, 08:00 - 15:45 Uhr Auf Anfrage: KW19
  • Geschäftsstelle: Regen oder als Inhouse-Schulung
27.04.24 23:03:55