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Kranführerschein

Nach DGUV G309-003, DGUV V1+52, DGUV R109-017
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Stufen:
Allgemeine Ausbildung
1. Theoretischer Teil: allgemeine Ausbildung (Vermittlung rechtlicher, technischer Grundlagen zum Umgang mit Kran)
2. Praktischer Teil: sichere Bedienung des Krans
Betriebliche Ausbildung
3. Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
Die im DGUV Grundsatz 309-003 enthaltenen Ausbildungs-/Unterweisungslängen - nach Kranbauarten gestaffelt - dienen als Richtmaß und sollten von Unternehmer und Ausbilder im Wesentlichen eingehalten werden.

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

Kranführerschein

Nach DGUV G309-003, DGUV V1+52, DGUV R109-017
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Stufen:
Allgemeine Ausbildung
1. Theoretischer Teil: allgemeine Ausbildung (Vermittlung rechtlicher, technischer Grundlagen zum Umgang mit Kran)
2. Praktischer Teil: sichere Bedienung des Krans
Betriebliche Ausbildung
3. Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
Die im DGUV Grundsatz 309-003 enthaltenen Ausbildungs-/Unterweisungslängen - nach Kranbauarten gestaffelt - dienen als Richtmaß und sollten von Unternehmer und Ausbilder im Wesentlichen eingehalten werden.

Bitte mitbringen:

Passbild und Sicherheitsschuhe

28.04.24 18:47:26