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Unsere bunte vhs Familie

Schaller, Dipl.-Verwaltungswirt Hans

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Vergaberecht für kommunale Bedienstete und Einrichtungen, die staatliche Förderleistungen erhalten
Di. 24.06.2025 08:30
Regen

Der Vollzug des Vergaberechts bereitet in der Praxis vielfach Probleme. Die Ausgaben für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen haben einen erheblichen Anteil am kommunalen Haushalt. Fehler im Beschaffungswesen können zu finanziellen Nachteilen für die Kommunen und die verantwortlichen Bediensteten bis hin zur Haftung führen. Dies gilt insbesondere, wenn staatliche Fördermittel zur Finanzierung kommunaler Ausgaben eingesetzt werden, wie derzeit aktuelle Fälle z. B. im Landkreis Schwandorf zeigen. Der Verwaltung obliegt es die Vergabeverfahren für die Entscheidungsträger (1 Bürgermeister Gemeinderat, Kreistag) formell richtig, wirtschaftlich vertretbar und in Übereinstimmungen mit den in Bayern und der EU gültigen Vorschriften vorzubereiten und durchzuführen. Dazu werden Sie im Seminar mit den in Bayern geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und den (amtlichen) Vordrucken und Richtlinien (Vergabehandbücher) vertraut gemacht. Im Vordergrund steht die praktische Anwendung der Vorschriften und Vordrucke. Breiten Raum nehmen Vergabemängel und ihre erheblichen finanziellen Folgen für die Kommune z. B. bei Zuwendungen ein. Am Ende des Seminars sollten Sie die für das öffentliche Auftragswesen maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften kennen und anwenden können. Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.

Kursnummer 94535
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Gebühr: 220,00

* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen

Dozent*in: Dipl.-Verwaltungswirt Hans Schaller
Staatliche Förderleistungen an Vereine und Kommunen – Kommunale Zuschüsse an Dritte Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung
Mi. 25.06.2025 08:30
Regen
Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung

Ein beträchtlicher Anteil kommunaler Ausgaben wird vom Land bzw. vom Bund in Form von Zuschüssen bzw. Förderleistungen, rechtlich handelt es sich hier um Zuwendungen, (mit-) finanziert. Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust. In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln. Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten. Schwerpunkte • Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung) • Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune • Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen • Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung • „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts). • Widerruf und Rücknahme der Zuwendung Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.

Kursnummer 94536
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Gebühr: 220,00

* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen

Dozent*in: Dipl.-Verwaltungswirt Hans Schaller
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01.05.25 09:07:53