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Staatliche Förderleistungen an Vereine und Kommunen – Kommunale Zuschüsse an Dritte
Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung

Ein beträchtlicher Anteil kommunaler Ausgaben wird vom Land bzw. vom Bund in Form von Zuschüssen bzw. Förderleistungen, rechtlich handelt es sich hier um Zuwendungen, (mit-) finanziert.
Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust.
In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln.
Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten.

Schwerpunkte
• Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung)
• Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune
• Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen
• Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung
• „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts).
• Widerruf und Rücknahme der Zuwendung

Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.

Staatliche Förderleistungen an Vereine und Kommunen – Kommunale Zuschüsse an Dritte
Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung

Ein beträchtlicher Anteil kommunaler Ausgaben wird vom Land bzw. vom Bund in Form von Zuschüssen bzw. Förderleistungen, rechtlich handelt es sich hier um Zuwendungen, (mit-) finanziert.
Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust.
In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln.
Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten.

Schwerpunkte
• Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung)
• Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune
• Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen
• Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung
• „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts).
• Widerruf und Rücknahme der Zuwendung

Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.
01.05.25 09:25:58