Sie sind hier:
Staatliche Förderleistungen an Vereine und Kommunen – Kommunale Zuschüsse an Dritte
Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung
Ein beträchtlicher Anteil kommunaler Ausgaben wird vom Land bzw. vom Bund in Form von Zuschüssen bzw. Förderleistungen, rechtlich handelt es sich hier um Zuwendungen, (mit-) finanziert.
Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust.
In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln.
Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten.
Schwerpunkte
• Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung)
• Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune
• Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen
• Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung
• „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts).
• Widerruf und Rücknahme der Zuwendung
Sie erhalten dazu ein umfangreiches Seminarskript.
Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust.
In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln.
Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten.
Schwerpunkte
• Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung)
• Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune
• Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen
• Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung
• „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts).
• Widerruf und Rücknahme der Zuwendung
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Staatliche Förderleistungen an Vereine und Kommunen – Kommunale Zuschüsse an Dritte
Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung
Ein beträchtlicher Anteil kommunaler Ausgaben wird vom Land bzw. vom Bund in Form von Zuschüssen bzw. Förderleistungen, rechtlich handelt es sich hier um Zuwendungen, (mit-) finanziert.
Das Verfahren für die Beantragung und Abrechnung von Zuwendungen unterliegt strengen Regeln bis hin zu besonderen strafrechtlichen Vorschriften. Bei Verletzung dieser Regeln, wie z. B. eine vorzeigte Beschaffung, droht im schlimmsten Fall außerdem ein vollständiger Fördermittelverlust.
In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln.
Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten.
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• Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung)
• Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune
• Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen
• Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung
• „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts).
• Widerruf und Rücknahme der Zuwendung
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In engen Zusammenhang mit dem Förderrecht steht das Vergaberecht. Vergabemängel führen als „schwere Vergabeverstöße“ ebenfalls zur Rückforderung von Fördermitteln.
Die staatlichen Regeln, ggf. auch die der EU, sind auch für kommunale Zuwendungen an Dritte, wie z. B. Vereine, zu beachten.
Schwerpunkte
• Grundbegriffe des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung)
• Haushaltsmäßige Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen durch die Kommune
• Antrags- und - Bewilligungsverfahren (Zuwendungsbescheid) und (Allgemeine) Nebenbestimmungen
• Auszahlung, Überwachung und Nachweis der Verwendung
• „Fallstricke“ des Zuwendungsrechts (u.a. vorzeitiger Maßnahmebeginn, Verbindlichkeit der Finanzierung, Beachtung des Vergaberechts).
• Widerruf und Rücknahme der Zuwendung
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Gebühr220,00 €
* keine Ermäßigung
incl. Kaffeepausen und Mittagessen -
Kursnummer: 94536
Periode 251 -
StartMi. 25.06.2025
08:30 UhrEndeMi. 25.06.2025
16:15 Uhr
Dozent*in:
Dipl.-Verwaltungswirt
Hans Schaller
Geschäftsstelle: Regen
ARBERLAND Haus
Amtsgerichtstr. 6 - 8
94209 Regen
Tagungsraum Arber
Amtsgerichtstr. 6 - 8
94209 Regen
Tagungsraum Arber