Sie sind hier:
Hubarbeitsbühnen-Führerschein
Nach DGUV V1+3, DGUV R100-500, DGUV G308-009
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung, Verhaltensbezogener Teil
An das selbständige Bedienen einer fahrbaren Hubarbeitsbühne werden folgende Bedingungen geknüpft:
• Vollendung 18. Lebensjahr + G41 Höhentauglichkeit
• Unterweisung in der Bedienung der entsprechenden Hubarbeitsbühne / Teleskop / Scherenbühne
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung, Verhaltensbezogener Teil
An das selbständige Bedienen einer fahrbaren Hubarbeitsbühne werden folgende Bedingungen geknüpft:
• Vollendung 18. Lebensjahr + G41 Höhentauglichkeit
• Unterweisung in der Bedienung der entsprechenden Hubarbeitsbühne / Teleskop / Scherenbühne
Bitte mitbringen:
Passbild und Sicherheitsschuhe
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Hubarbeitsbühnen-Führerschein
Nach DGUV V1+3, DGUV R100-500, DGUV G308-009
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung, Verhaltensbezogener Teil
An das selbständige Bedienen einer fahrbaren Hubarbeitsbühne werden folgende Bedingungen geknüpft:
• Vollendung 18. Lebensjahr + G41 Höhentauglichkeit
• Unterweisung in der Bedienung der entsprechenden Hubarbeitsbühne / Teleskop / Scherenbühne
Die Ausbildung gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Ausbildung, Zusatzausbildung, Verhaltensbezogener Teil
An das selbständige Bedienen einer fahrbaren Hubarbeitsbühne werden folgende Bedingungen geknüpft:
• Vollendung 18. Lebensjahr + G41 Höhentauglichkeit
• Unterweisung in der Bedienung der entsprechenden Hubarbeitsbühne / Teleskop / Scherenbühne
Bitte mitbringen:
Passbild und Sicherheitsschuhe
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Gebühr250,00 €
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Kursnummer: 26624
Periode 242 -
1 Schulungstag, 08:00 - 15:45 Uhr Termin auf Anfrage
Hinweis: Die Kursgebühr ist 3 Tage vor Kursbeginn fällig!
Dozent*in:
Josef Spannmacher
Geschäftsstelle: Regen oder als Inhouse-Schulung