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Grundlagen der Kommunalen Rechnungsprüfung für Gemeinde- und Kreisräte sowie für Verwaltungsbedienstete
Das Seminar befasst sich mit der sinnvollen Arbeitsweise, den Befugnissen und den Verpflichtungen des Rechnungsprüfungsausschusses der Kommunen als gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsorgan.
Kommunale Rechnungsprüfung bedeutet nicht, (nur) ein ominöses Rechenwerk, die Haushaltsrechnung, rechnerisch zu prüfen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt vielmehr bei „materialen“ Prüfungen, d. h. ob die Verwaltung „nach Recht und Gesetz“ und vor allem wirtschaftlich vertretbar arbeitet. Dazu reicht es nicht aus, dass sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses einmal im Jahr treffen, vielmehr soll sich eine wirksame Prüfung über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und den Verantwortlichen der Kommunalverwaltung, einschließlich des 1. Bürgermeisters, werden Hinweise zu einer wirksamen Arbeitsweise der Prüfungsorgane unter Mitwirkung der Verwaltung gegeben.
Weder Gängelei der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters, noch Prüfung nach dem Motto „Augen zu, der Bürgermeister gehört unserer Fraktion an“ sollen die Tätigkeit der Prüfer bestimmen. Um eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung als Grundlage für die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu gewährleisten, ist hoher Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der Prüfer gefragt.
Kommunale Rechnungsprüfung bedeutet nicht, (nur) ein ominöses Rechenwerk, die Haushaltsrechnung, rechnerisch zu prüfen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt vielmehr bei „materialen“ Prüfungen, d. h. ob die Verwaltung „nach Recht und Gesetz“ und vor allem wirtschaftlich vertretbar arbeitet. Dazu reicht es nicht aus, dass sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses einmal im Jahr treffen, vielmehr soll sich eine wirksame Prüfung über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und den Verantwortlichen der Kommunalverwaltung, einschließlich des 1. Bürgermeisters, werden Hinweise zu einer wirksamen Arbeitsweise der Prüfungsorgane unter Mitwirkung der Verwaltung gegeben.
Weder Gängelei der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters, noch Prüfung nach dem Motto „Augen zu, der Bürgermeister gehört unserer Fraktion an“ sollen die Tätigkeit der Prüfer bestimmen. Um eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung als Grundlage für die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu gewährleisten, ist hoher Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der Prüfer gefragt.
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Grundlagen der Kommunalen Rechnungsprüfung für Gemeinde- und Kreisräte sowie für Verwaltungsbedienstete
Das Seminar befasst sich mit der sinnvollen Arbeitsweise, den Befugnissen und den Verpflichtungen des Rechnungsprüfungsausschusses der Kommunen als gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsorgan.
Kommunale Rechnungsprüfung bedeutet nicht, (nur) ein ominöses Rechenwerk, die Haushaltsrechnung, rechnerisch zu prüfen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt vielmehr bei „materialen“ Prüfungen, d. h. ob die Verwaltung „nach Recht und Gesetz“ und vor allem wirtschaftlich vertretbar arbeitet. Dazu reicht es nicht aus, dass sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses einmal im Jahr treffen, vielmehr soll sich eine wirksame Prüfung über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und den Verantwortlichen der Kommunalverwaltung, einschließlich des 1. Bürgermeisters, werden Hinweise zu einer wirksamen Arbeitsweise der Prüfungsorgane unter Mitwirkung der Verwaltung gegeben.
Weder Gängelei der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters, noch Prüfung nach dem Motto „Augen zu, der Bürgermeister gehört unserer Fraktion an“ sollen die Tätigkeit der Prüfer bestimmen. Um eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung als Grundlage für die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu gewährleisten, ist hoher Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der Prüfer gefragt.
Kommunale Rechnungsprüfung bedeutet nicht, (nur) ein ominöses Rechenwerk, die Haushaltsrechnung, rechnerisch zu prüfen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt vielmehr bei „materialen“ Prüfungen, d. h. ob die Verwaltung „nach Recht und Gesetz“ und vor allem wirtschaftlich vertretbar arbeitet. Dazu reicht es nicht aus, dass sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses einmal im Jahr treffen, vielmehr soll sich eine wirksame Prüfung über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und den Verantwortlichen der Kommunalverwaltung, einschließlich des 1. Bürgermeisters, werden Hinweise zu einer wirksamen Arbeitsweise der Prüfungsorgane unter Mitwirkung der Verwaltung gegeben.
Weder Gängelei der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters, noch Prüfung nach dem Motto „Augen zu, der Bürgermeister gehört unserer Fraktion an“ sollen die Tätigkeit der Prüfer bestimmen. Um eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung als Grundlage für die Entlastung des 1. Bürgermeisters zu gewährleisten, ist hoher Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein der Prüfer gefragt.
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Gebührkostenfrei, Anmeldung erforderlich
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Kursnummer: 94515
Periode 261 -
StartSa. 19.09.2026
09:30 UhrEndeSa. 19.09.2026
12:30 Uhr - Geschäftsstelle: Regen
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ARBERLAND Haus
Amtsgerichtstr. 6 - 8
94209 Regen
Tagungsraum Arber
Dozent*in:
Dipl.-Verwaltungswirt
Hans Schaller