
Geier, Wolfgang
Ich bin seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt selbstständig. Hauptsächlich bin ich in den Bereichen Arbeitsrecht und Familienrecht tätig. In diesen Bereichen darf ich nach entsprechenden Fortbildungen auch den Fachanwaltstitel tragen. Das Thema Patientenverfügung beschäftigt mich schon seit mindestens 25 Jahren. Damals gab es noch keine gesetzliche Regelung wie nun im § 1827 BGB, sondern das Thema war noch relativ unbekannt. Mittlerweile wird bei der Einlieferung eines älteren Patienten in ein Krankenhaus nach der Frage nach der Krankenkassenkarte auch die Frage nach dem Vorhandensein einer Patientenverfügung gestellt. Auch das zeigt, wie wichtig dieses Dokument zwischenzeitlich geworden ist.
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer kümmert sich um meine Pflege? Wer hat das Recht, in meinem Namen einer medizinischen Behandlung zuzustimmen? Wie weit kann mich mein Ehepartner vertreten? All das kann in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht genau festgelegt werden. Auch jüngere Menschen können z.B. aufgrund eines Unfalls schnell in eine derartige Situation kommen.