Schönbrunner, Heinz
Die Nutzung kommunaler Einrichtungen ist mit Gefahren verbunden. Wer Einrichtungen betreibt ist haftbar, gem. § 823 BGB. Anhand praktischer Beispiele lernen Sie ein Verfahren kennen, wie solche Gefährdungen zu ermitteln und die Risiken zu bewerten sind. In einem zweiten Teil der Veranstaltung wird zu den Themen Führungsverantwortung nach dem ArbSchG referiert. - Wer ist der verantwortliche Unternehmer in der Kommune? - Welche Verantwortung hat der Unternehmer (Bürgermeister, Geschäftsleiter)? - Wesentliche Inhalte des ArbSchG? - Was ist bei der Beschaffung von Betriebsmitteln entsprechend der BetrSichV zu beachten? Diese Informationsveranstaltung richtet sich ausschließlich an Bürgermeister und Geschäftsleiter der Kommunen. Seminarangebote zum Thema Arbeitsschutz, beispielsweise Sicherheitsbeauftragte/r, sind in Zusammenarbeit mit der Firma ASID geplant.